1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der DevTec Systems GmbH .
1.2 Der Käufer erkennt durch seine Auftragserteilung unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende oder
mündlich getroffene Vereinbarungen bedürfen zusätzlich unserer schriftlichen Genehmigung.
1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder für uns ungünstige, ergänzende Bedingungen
des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.
2. Bestellung
2.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, die Bestellung des Käufers zu den Bedingungen des Katalogs, oder der Website zu
liefern. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website, oder dem Katalog oder mangelnder Kreditwürdigkeit des
Käufers ist der Verkäufer jedoch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
2.2 Auf der Website oder im Katalog enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs-, Anforderungsoder
sonstige Konstruktionsangaben sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen und
Abweichungen an der Beschaffenheit der Hard- und Software bleiben dem Verkäufer nach billigem Ermessen vorbehalten,
wenn und soweit diese den Verwendungszweck der betreffenden Ware nur unerheblich beeinträchtigen. Der Käufer ist für
die von ihm vorgesehene Verwendung der bestellten Gegenstände allein und selbst verantwortlich.
2.3 Angaben über Eigenschaften der Hard- und Software sind reine Produktbeschreibungen und gehören nur dann zur
vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung
wiedergegeben werden. Gewährleistungen einer Produktbeschaffenheit sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn
sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen des
Verkäufers im Einzelnen festgehalten sind. Allein das erkennbar große Interesse des Käufers am Vorhandensein bestimmter
Produkteigenschaften begründet keine Gewährleistung hierfür.
2.4 Der Vertrag kommt ohne Erklärung, gegenüber dem Käufer bereits durch Annahme des Angebots durch den Verkäufer
zustande. Der Käufer verzichtet auf eine Annahmeerklärung. Über die Annahme eines Angebots wird der Käufer entweder
per e-mail unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Hard- oder Software. Die Bestätigung
des Zugangs einer im elektronischen Geschäftsverkehr bei dem Verkäufer eingehenden Bestellung i.S.d. § 312e Abs. 1 Nr.
3 BGB stellt nicht die Annahme des Angebots dar.
3. Preise und Zahlungen
3.1 Es gelten die vereinbarten Preise. Alle Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die
Versandkosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Die Preise sind verbindlich, es sei denn, es liegen Schreib-,
Druck oder Rechenfehler vor.
3.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig; hiervon unberührt bleibt
die Regelung Ziffer 8.
3.3 Mängelrügen schließen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht aus.
3.4 Reparatur- und Ersatzteilrechnungen sind sofort netto ohne Abzug fällig.
3.5 Zahlungen gelten erst an dem Tag geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag unwiderruflich verfügen
können.
3.6 Die Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern die
Gegenansprüche nicht unstreitig oder rechtskräftig tituliert sind.
3.7 Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontfähigkeit
entgegengenommen. Die Wertstellung erfolgt auf den Tag, an dem der Gegenwert zur Verfügung steht.
Finanzierungskosten, Diskontspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in bar fällig.
3.8 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind, vorbehaltlich eines höheren Schadens, Zinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten.
3.9 Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, einschließlich Mahnkosten und Verzugszinsen, ist der Verkäufer zu keiner
weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
3.10 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, werden unsere sämtlichen Forderungen gegen
den Kunden sofort fällig.
3.11 Bei Verzug des Kunden ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt für noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall
des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware zu verlangen.
3.12 Punkt 3.10 und 3.11 gelten auch, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, er überschuldet ist, über sein Vermögen
das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.
4. Lieferung und Lieferfristen
4.1 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt
wurde.
4.2 Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten. Der Versand erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gegen
eine anteilige Versandkostenpauschale in Höhe von 10 EUR netto.
4.3 Bei Lieferung per Express, Schnell- oder Wertpaket, oder wenn der Käufer die Transportmittel und –wege vorschreibt,
sind die Kosten je Lieferung vom Käufer zu tragen.
4.4 Wir sind berechtigt Teillieferungen zu den Bedingungen des Auftrages auszuführen, wenn diese nicht bei
Auftragserteilung ausdrücklich ausgeschlossen werden.
4.5 Die Lieferfrist beginnt am Tag der Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Lieferfirst setzt voraus, dass uns alle zur
Erstellung oder Lieferung nötigen Unterlagen seitens des Käufers vorliegen.
4.6 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, z.B. bei Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen,
Materialbeschaffungsproblemen, Ein- und Ausfuhrverboten, Feuer, Schlechtwetter, Verkehrssperren und sonstigen
Umständen, sind von uns – auch soweit sie bei Zulieferern selbst eintreten – selbst bei verbindlich vereinbarten
Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur
Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung
oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des
Käufers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.7 Geraten wir mit einer Lieferverpflichtung in Verzug, so ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der Lieferung oder
Leistung zurückzutreten, mit der wir uns in Verzug befindet. Für erbrachte Teillieferungen oder Teilleistungen ist der Kunde
nur dann ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn er den Wegfall des Interesses an der Teilleistung nachweisen kann.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
4.8 Sollte der Verkäufer nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei ihm
verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann der Verkäufer entweder eine in Qualität und
Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer wird nach
Erkennbarkeit der Nichtverfügbarkeit den Kunden unverzüglich über diese unterrichten. Bereits erhaltene Zahlungen wird
der Verkäufer umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch den Verkäufer oder den Käufer erstatten.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Übertragung des Eigentums an den Käufer erfolgt unter
der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages.
5.2 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der
Geschäftsverbindung, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen, unser Eigentum. Sollten einzelne unserer
Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sein und wurde der Saldo gezogen und anerkannt, so bleibt
der Eigentumsvorbehalt bestehen.
5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Käufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei
denn, der Verkäufer hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
5.4 Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Käufers- abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
5.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-,
Bruch-, Diebstahlschäden und ähnliche Risiken zu versichern. Die Versicherung hat zum Neuwert der Waren zu erfolgen.
Eventuell erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat unser Vertragspartner rechtzeitig und auf eigene Kosten
durchzuführen. Unser Vertragspartner tritt uns bereits jetzt die ihm in einem Schadensfalle gegen die Versicherung
zustehenden Ansprüche ab. Er verpflichtet sich, die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten. Soweit
unsere Forderungen befriedigt sind, werden wir gegenüber der Versicherung aus der Abtretung keine Rechte herleiten.
5.6 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem
Verkäufer die gerichtlichen und außgerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den
dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
5.7 Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, er tritt jedoch an den
Verkäufer bereits jetzt alle seine Ansprüche bis zur Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten Faktura- Endbetrages
(einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiter verkauft
worden ist. Zur Einziehung dieser Ansprüche bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der
Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder
Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann der Verkäufer verlangen,
dass der Käufer ihm die abgetretene Forderung und dessen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
mach, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung anzeigt.
5.8 Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen, ohne dass für
den Verkäufer Verpflichtungen hieraus erwachsen. Das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Ware setzt sich an der
umgebildeten Sache fort. Wird die Ware mit anderen, dem Käufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt
der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen
verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das
gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
5.9 Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der
Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen
vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des
Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig das Miteigentum
überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
5.10 Der Käufer tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen ihn ab, die
durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
5.11 Der Verkäufer verpflichtet sich, auf den Eigentumsvorbehalt insoweit zu verzichten, als der realisierbare Wert der
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
6 Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Ablieferung durch den Verkäufer hat der Käufer, soweit dies
nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, die Ware zu untersuchen und, bei offensichtlichen Mängeln, dem
Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich Anzeige zu machen.
Zeigt sich später ein Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden.
6.2 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft und unterlässt der Käufer die Mängelanzeige, so gilt die Ware bezüglich
erkennbarer Mängel als genehmigt (§ 377 HGB), es sei denn, DevTec Systems GmbH hätte Mängel bewusst verschwiegen. Die
Anzeige ist auch notwendig, wenn irrtümlich andere als die vereinbarte Ware oder aber eine Mindermenge von DevTec
Systems GmbH geliefert wird.
6.3 Der Verkäufer gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind,
die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder
mindern. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Erhalt der Ware. Nur bei
Verbrauchergeschäften i.S.d. § 474 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
Die Frist unter 6.3 gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter
Handlung geltend gemacht werden.6.5 Ausgenommen von der Gewährleistung sind Verschleißteile wie Lüfter, Festplatten, und mechanische Verschleiteile. Es
wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die gelieferte Hardware mit der beim Anwender vorhandenen
Hardware/ Software oder im Markt erhältlicher Hardware/ Software zusammenarbeitet.
6.6 Weist die Ware einen Mangel auf, so hat der Käufer unter Verweis auf den/ die festgestellten Mängel zunächst
Vertragserfüllung durch Nacherfüllung zu verlangen. Hierzu muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist. Zur
Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen dem Verkäufer
zwei Versuche innerhalb der vom Käufer gesetzten Frist zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer nach seiner
Wahl berechtigt Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
6.7 Liegt ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur
Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Wahl erfolgt nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung
der beiderseitigen Interessen.
6.8 Hat der Käufer den Verkäufer wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein
Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel den Verkäufer nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der
Käufer allen, dem Verkäufer entstandenen Aufwand zu ersetzen.
6.9 Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer
Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Käufers
entstanden sind. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund höherer Gewalt eintreten.
6.10 Der Verkäufer haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für Schäden aus Betriebsunterbrechungen,
Datenverlusten und daraus resultierenden Nutzungsausfällen oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
6.11 Die Haftungsbeschränkung unter Punkt 7.10 gilt nicht, soweit dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern der Verkäufer schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die
Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
6.12 Bei erloschenem Gewährleistungsanspruch erfolgt eine Reparatur nach Aufwand. Vom Käufer geforderte
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig.
6.13 Für den Käufer beschränkt sich die Gewährleistung des Verkäufers auf das einzelne Produkt, nicht aber auf
Systemfunktionalität der Geräte untereinander. Komplette Systeme mit Systemfunktionalität werden von uns grundsätzlich
nicht geliefert, sondern nur Einzelkomponenten bzw. Produkte. Eine Gewährleistung auf die Funktionalität eines gesamten
Systems kann nur durch von uns autorisierte Systemhändler gewährt werden, die auch zwingend die Inbetriebnahme
durchführen müssen.
6.14 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Käufers, falls die Hard- und Software an einen Verbraucher weiterveräußert
werden, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Solche Rückgriffsansprüche bestehen jedoch nur insoweit,
als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen
getroffen haben. Für den Umfang der Rückgriffsansprüche gelten die Reglungen zu den Punkten 7.9 – 7.11.
7 Software
7.1 Definitionen
7.1.1 „Software“ umfasst (a) den gesamten Inhalt der Dateien, Diskette(n), der CD- ROM(s), Programmierte Hardware oder
eines anderen Datenträgers mit dem dieser Vertrag ausgehändigt wird. Dazu gehören unter anderem (i) Computer-
Informationen und Software des Verkäufers oder Dritten; (ii) dazugehörige Begleitmaterialien oder- Dateien in schriftlicher
Form („Dokumentation“); sowie (iii) Schriften und (b) alle Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen sowie
Kopien der Ihnen von dem Verkäufer lizenzierten Software (im Weiteren als „Updates“ bezeichnet).
7.1.2 Der Begriff „Verwendung“ bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das Herunterladen, Kopieren oder eine
anderweitige Nutzung der Funktionen der Software gemäß der Dokumentation.
7.1.3 Der Begriff „Computer“ steht für ein elektronisches Gerät, das Informationen in digitaler, analoger oder ähnlicher
Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann.
7.2 Die Software und sämtliche autorisierten Kopien dieser Software sind geistiges Eigentum des Verkäufers und gehören
dem Verkäufer. Struktur, Organisation und Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche
Informationen des Verkäufers dar. Die Software ist gesetzlich geschützt, einschließlich des Urheberrechts durch
internationale Verträge. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, werden Ihnen keine geistigen
Eigentumsrechte an der Software gewährt und sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gewährt
werden, sind dem Verkäufer vorbehalten.
7.3 Einschränkungen
7.3.1 Gehört Software zum Lieferumfang, wird dem Kunden hierfür ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht
eingeräumt, d.h. er darf diese Software weder kopieren noch Anderen zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung
überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung (und kann mehrfach
berechnet werden). Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstehenden
Schaden. Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese Software weder kopieren noch Anderen zur entgeltlichen oder
unentgeltlichen Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung
(und kann mehrfach berechnet werden). Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in voller Höhe für den
daraus entstehenden Schaden.
7.3.2 Das Ändern, Anpassen oder Übersetzen der Software ist dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer verpflichtet sich, die
Software nicht zu dekompilieren, zu dissamblieren, „Reverse Engineering“ vorzunehmen oder auf andere Weise zu
versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, für die Bereitstellung dieser
Informationen (Quellcode) angemessene Bedingungen aufzustellen und eine angemessene Gebühr zu verlangen. Die von
dem Verkäufer bereitgestellten Informationen und alle anderen Informationen, die Sie im Rahmen der zulässigen
Dekompilierung erhalten, dürfen nur zu den hierin aufgeführten Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben
werden bzw. dazu genutzt werden, eine Software zu entwickeln, die dieser Software im Wesentlichen ähnlich ist.
7.3.3 Der Käufer darf die Rechte an der Software nicht vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder
übertragen oder das Kopieren der Software weder in Teilen noch als Ganzes auf dem Computer eines anderen Anwenders
genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen. Der Käufer darf jedoch alle seine Rechte zur
Verwendung der Software an eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, dass (a)
der Käufer den (i) vorliegenden Vertrag und (ii) Software und sonstige Software oder Hardware, die mit der Software
geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich Kopien, Updates und früherer Versionen an diese
natürliche oder juristische Person übertragen, (b) der Käufer keine Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstige
Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehalten und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses
Vertrages sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen der Käufer die Software- Lizens legal erworben hat.
Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen darf der Käufer keine Schulungs-, Vorab- oder Musterkopien der Software
übertragen.
7.3.4 Zusätzliche Bedingungen für die Vorabversion Wenn es sich bei dem von dem Käufer mit dieser Lizenz erworbenen
Produkt um eine unverkäufliche Vorabversion bzw. um Beta- Software handelt (Vorab- Software), gelten die folgenden
Bedingungen. Wenn die in dieser Ziffer aufgeführten Bedingungen im Widerspruch zu anderen in diesem Vertrag
enthaltenen Bedingungen stehen, gehen die Bedingungen dieser Ziffer hinsichtlich der Vorab- Software allen anderen
Bedingungen vor, jedoch nur, soweit dies für die Auflösung des betreffenden Widerspruchs notwendig ist. Der Käufer
erkennt an, dass es sich bei der Software um eine Vorabversion handelt, die nicht das endgültige Produkt des Verkäufers
darstellt und in der Fehler und Funktionsstörungen sowie andere Probleme auftreten können, die zu einem System- oder
Hardware- Absturz oder – fehler bzw. zu Datenverlust führen können. Die Vorab- Software wird dem Käufer daher „wie
besehen“ zur Verfügung gestellt und der Verkäufer schließt sämtliche Garantie- oder Haftungsgewährleistungen dem Käufer
gegenüber aus. Der Käufer bestätigt, dass der Verkäufer weder ausdrücklich noch stillschweigend dem Käufer gegenüber
verpflichtet ist, die Vorab- Software öffentlich anzukündigen oder anzubieten und dass der Verkäufer kein Produkt zur
Verfügung stellen muss, das der Vorab- Software ähnlich oder mit ihr kompartibel ist. Der Käufer bestätigt damit
entsprechend, dass jegliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit, die der Käufer in Bezug auf die Vorab- Software bzw.
zugehörige Produkte ausführt, in sein alleiniges Risiko fällt. Wenn der Käufer vom Verkäufer während der Laufzeit dieses
Vertrages dazu aufgefordert wird, wie der Verkäufer Rückmeldung bezüglich der Tests des Käufers und der Verwendung der
Vorab- Software geben, einschließlich entsprechender Berichte über Fehler und Funktionsstörungen. Wenn der Käufer die
Vorab- Software im Rahmen eines gesonderten schriftlichen Vertrages erworben hat, wie z.B. dem Lizenzvertrag für
unveröffentlichte Produkte des Verkäufers, unterliegt die Verwendung der Software durch den Käufer ebenfalls den
Bedingungen eines solchen Vertrages. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorabversionssoftware nicht zu unterlizenzieren, zu
leasen, zu vermieten, zu verleihen oder zu übertragen. Der Käufer garantiert, dass er bei Erhalt einer späteren
unveröffentlichten Version der Vorab- Software bzw. bei Erhalt einer kommerziellen Version des Verkäufers, sei es als
Einzelprodukt oder Teil eines Gesamtprodukts, die zuvor vom Verkäufer erhaltene Vorab- Software vernichten oder
zurückgeben wird und dass er die Bedingungen des Software- Lizenzvertrages einer solchen späteren Version der Vorab-
Software befolgen wird. Unbeschadet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Ziffer, muss der Käufer alle unveröffentlichten
Versionen der Vorab- Software dreißig (30) Tage nach Abschluss des Testvorgangs vernichten oder zurückgeben, sofern
dieses Datum vor dem Datum liegt, an dem der Verkäufer die veröffentlichte (kommerzielle) Version zum ersten Mal
kommerziell anbietet.
7.4 Wir gewähren für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass unsere gelieferte Software im
Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Nur
bei Verbrauchergeschäften i.S.d. § 474 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
7.5 Es ist dem Käufer bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht gänzlich ausgeschlossen
werden können.
7.6 Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behalten wir uns vor, insgesamt zwei Nachbesserungen durchzuführen. Im Falle des
endgültigen Scheiterns der Nachbesserung ist der Käufer zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Ein Recht zum Rücktritt
oder zur Minderung hat der Käufer nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und
wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.
7.7 Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Käufers geeignet ist, sowie für
direkt oder indirekt verursachte Schäden (z.B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechungen) sowie für Verluste von Daten oder
Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich
ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
7.8 Wir behalten uns vor, auch nach Lieferung Änderungen and den Programmen vornehmen zu lassen, die die
Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.
8. Datenschutz
8.1 Die Adresse des Käufers ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in der EDV des Verkäufers gespeichert. Die
Behandlung der Daten erfolgt in Überseinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des
Teledienstdatengesetzes.
8.2 Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von dem Verkäufer ein Datenaustausch mit anderen
Kredit- Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa vorgenommen.
8.3 Der Verkäufer wird Kundendaten nicht über den in den Ziffern 8.1 und 8.2 geregelten Umfang hinaus verwerten oder
weitergeben.
9. Exportkontrolle
Von dem Verkäufer gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Käufer
vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und
unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten Produkten den
Exportkontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Käufer muss sich über diese Vorschriften selbständig
nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn/ Taunus
nach den US- Bestimmungen beim Bureau of Industry and Security (BIS), U.S. Department of Commerce, Washington DC
20320 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Käufer den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt
es dem Käufer in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden
einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Käufer an Dritte, mit oder ohne
Kenntnis des Verkäufers, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Käufer haftet für die
ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen dem Verkäufer gegenüber.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neumünster.
10. 3 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Käufer aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer entstehen, ist
ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
Durch etwaige Unwirksamkeit einzelner, vorstehender Bedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke soll eine
angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder
nach dem Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen gewollt hätten.
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
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